Folglich muss ein übereinstimmender Wille zwischen den Parteien über die Nutzung der Sache vorliegen. Über die effektive Nutzung einer Sache allein sagt diese Bestimmung dagegen nichts aus. 3.6. 3.6.1. Im Weiteren ist zu prüfen, ob die in den Weisungen enthaltene Einschränkung Sinn und Zweck der Direktzahlungen entspricht. 360 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2008