Falls effektiv eine unverschuldete Unmöglichkeit besteht, ist folglich zu ermitteln, welches die Rechtsfolgen in einer analogen zivilrechtlichen Konstellation sind. Schliesslich stellt sich die Frage, ob die gefundene Lösung für den konkreten Fall als sachgerecht anzusehen ist. 3. (…) 4. 4.1. Grundsätzlich bestreitet der Beschwerdeführer nicht, dass die betroffene Parzelle "S." durch seinen Verpächter gepflügt und somit "falsch bewirtschaftet" worden ist. Seitens der Vorinstanz ist unbestritten, dass der Verpächter ohne das Wissen des Beschwerdeführers den Umbruch der Naturwiese vorgenommen hat.