Indirekt ergibt sich aus der Verfügung vom 22. August 2005, dass die Abteilung Landwirtschaft trotz Ablauf der ursprünglichen 2-Jahres-Frist darauf verzichtete, den Verkauf der umstrittenen Grundstücke anzuordnen. Darin liegt ein Entscheid betreffend Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Auflage vom 13. Mai 2003. Entsprechend den obigen Ausführungen müssen dagegen dieselben Rechtsmittel zur Verfügung stehen wie im ursprünglichen Verfahren. 288 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2007