Entsprechend sind die Betroffenen auch nicht legitimiert, gegen den Entscheid betreffend (Nicht-)Einhaltung der Auflage Beschwerde zu führen. In Bezug auf diese fünf Beschwerdeführer darf folglich auf die Beschwerde nicht eingetreten werden. 73 Tausch eines landwirtschaftlichen Grundstückes - Fehlende Legitimation des Unterpächters, gegen die Erteilung der Bewilligung Beschwerde zu erheben. Aus dem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 15. November 2007 in Sachen M. gegen S., P. und P. (5-BB.2005.50004). Aus den Erwägungen