schen Prozessen eignet (Botschaft an den Grossen Rat vom 5. Juli 2006 betreffend diverse Anpassungen des Richtplans [Botschaft], S. 7 ff.). Der Regierungsrat führte in der Botschaft zusätzlich Folgendes aus: "Für die 14 Hektaren grosse Fläche im Zwischenergebnis erfolgt ein Entscheid über die langfristigen Nutzungsabsichten aus kantonaler Sicht. Gleichzeitig wird anerkannt, dass noch erhebliche Konflikte zu lösen sind, weshalb noch kein definitiver Richtplanentscheid erfolgt.