64 BGBB anerkannt wird, dürfen jedenfalls für eine Bewilligung keine erheblichen zusätzlichen Anforderungen gestellt werden. 3. 3.1. Gemäss Art. 64 Abs. 1 lit. d BGBB ist ein wichtiger Grund gegeben, wenn das landwirtschaftliche Gewerbe oder Grundstück in einer bereits bestehenden Schutzzone liegt und der Erwerber den 2007 Bäuerliches Bodenrecht 283