418 Verwaltungsgericht 2002 Beschluss des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 18. Juni 2002 in Sachen B.F. gegen Verfügung der AEW Energie AG. Sachverhalt Auf die Beschwerde hin hob die AEW Energie AG ihre Verfügung, mit der sie Stromgebühren erhoben hatte, wiedererwägungsweise auf. Aus den Erwägungen