, Erw. 6). Entsprechend ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht, was die Klägerin gestützt auf das Vorbringen, die Klageantwort genüge den Anforderungen der Zivilprozessordnung nicht, zu ihren Gunsten abzuleiten vermöchte. 3. 3.1. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 16 GAL) wird im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung durch § 16 Abs. 3 und Abs. 4 2012 Eintrag in Personalakten 323