2012 Eintrag in Personalakten 321 II. Eintrag in Personalakten 57 Lehrpersonen nach GAL. Klage auf Löschung eines Eintrages in den Personalakten - Gilt die Untersuchungsmaxime, hat das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären, d.h. unabhängig von den Tatsachenbehauptungen und deren Substantiierung durch die Parteien (Erw. II/2). - Die Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes sind Vertragsinhalt des Anstellungsverhältnisses (Erw. II/3).