Umstritten ist daher, ob die Pflicht des Arbeitgebers, dem aus organisatorischen Gründen Entlassenen eine Stelle anzubieten, bloss im Zeitpunkt der Kündigung besteht oder darüber hinaus auch während der Kündigungsfrist Geltung verlangt. 7.4.2. Gestützt auf die Anträge des Klägers ist zu prüfen, ob die Kündigung vom 15. Dezember 2011 widerrechtlich erfolgt ist und ob die Beklagte deswegen zur Leistung einer Entschädigung zu verpflichten ist (vgl. § 12 Abs. 1 PersG; Art. 336a Abs. 1 OR). Entsprechend ist in zeitlicher Hinsicht auf die Kündigung abzustellen.