Es mag zwar zutreffen, dass eine alleinstehende Person das Weihnachtsfest in der Regel mit Verwandten oder Freunden verbringt. Inwiefern der Arbeitgeber gestützt darauf auf eine (mehrtägige) Abwesenheit der Klägerin und damit auf ein Zustellungshindernis hätte schliessen müssen, ist jedoch nicht ersichtlich. Ebenso musste der Arbeitgeber gestützt auf den Umstand, dass die 2012 Auflösung Anstellungsverhältnis 317