halten werden, dass sich sowohl die privatrechtliche als auch die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung betreffend Zugang einer eingeschriebenen Sendung zur Hauptsache auf den Grundsatz von Treu und Glauben stützt. 2.2.6.2. Insgesamt ergibt sich, dass in Bezug auf die Zustellung von Kündigungen bei öffentlich-rechtlichen Anstellungsverträgen auf die Rechtsprechung betreffend behördliche Sendungen bzw. auf die eingeschränkte Empfangstheorie (vgl. Erw. II/2.2.3.1 und Erw. II/2.2.4.1) abzustellen ist. 3. 3.1.