207, Erw. 2/c; BGE 122 I 328, Erw. 7/b; Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., Rz. 233 und Rz. 305; Thomas Müller-Tschumi in: Der verwaltungsrechtliche Vertrag in der Praxis, a.a.O., S. 58 f.). 2.2.6. 2.2.6.1. Vorliegend geht es um den Zugang einer eingeschriebenen nicht-behördlichen Sendung, falls der Adressat sie nicht innert der siebentägigen Abholfrist bei der Post abholt. Die diesbezüglich vorhandene Lücke (vgl. Erw. II/2.2.4.2 und Erw. II/2.2.5) lässt sich mit Hilfe der analogen Anwendung der Rechtsprechung betreffend behördliche Sendungen schliessen. Diese Lösung erscheint sachgerecht.