Der Arbeitsvertrag, 1. Abschnitt: Einleitung und Kommentar zu den Art. 319- 330 b OR, Bern 2010, Art. 321d N 32 ff.). Ein Abweichen von den grundsätzlichen Bestimmungen des Anstellungsvertrages hätte aufgrund des Formvorbehalts gemäss § 6 Abs. 4 Anstellungsreglement schriftlich vereinbart werden müssen (vgl. Art. 16 Abs. 1 OR). Vorliegend lässt sich jedoch weder den Akten noch den Vorbringen der Parteien entnehmen, dass eine schriftliche Vertragsänderung betreffend die zeitliche Verfügbarkeit des Klägers erfolgt wäre.