Schuljahr angeordnet werden können. Die frei gestaltbare Arbeitszeit dient Zusatzaufgaben, die sich aus der Unterrichtstätigkeit ergeben oder die individuell sowie zeitlich autonom erledigt werden können. Dazu zählen unter anderem das Durchführen von Beratungs-, Pla- nungs-, Förder- und Konfliktlösungsgesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrmeistern und das Planen und Durchführen unterschiedlichster Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Klasse (Klassenlager, Schulreisen, Exkursionen usw.) (vgl. zum Ganzen: § 26 ff. Anstellungsreglement;