Entsprechend wird die Arbeitszeit einer Lehrperson nicht allein durch das Unterrichtspensum definiert, sondern umfasst auch gemeinsame und frei gestaltbare Arbeitszeit. Zur gemeinsamen Arbeitszeit zählen insbesondere die Weiter- bildungs- und Teamarbeit. Die Schulleitung kann maximal 10 % der Jahresarbeitszeit als gemeinsame Arbeitszeit anordnen. Bei einer Teilzeitanstellung reduziert sich der Anteil der gemeinsamen Arbeitszeit proportional, wobei in jedem Fall mindestens 20 Stunden pro 2011 Auflösung Anstellungsverhältnis 385