84 Kommunales Dienstverhältnis. Rückerstattung Weiterbildungskosten. Durch Auslegung des Anstellungsbeschlusses ergibt sich, dass die Pflicht zur Rückerstattung von Ausbildungskosten keine Pflicht zur Rückerstattung der Kosten der Uniformierung umfasst (Erw. II/4). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 26. Mai 2010 in Sachen M. gegen Einwohnergemeinde X. (2-BE.2009.3). Aus den Erwägungen