2.4. 2.4.1. Auch wenn das Gericht zum Schluss gekommen wäre, dass die Klägerin nicht in rechtsgenüglicher Weise zur beabsichtigen Kündigung angehört worden sei, hätte dies nicht zur Folge gehabt, dass die Kündigung deswegen als nichtig zu betrachten wäre. 2.4.2. Die Fehlerhaftigkeit einer Verfügung führt in der Regel zu deren Anfechtbarkeit. Der fehlerhafte Entscheid ist an sich gültig, die 2011 Auflösung Anstellungsverhältnis 401