Die Klägerin räumte an der Verhandlung denn auch ein, dass sie, als sie nach dem Gespräch ins Büro zurückgekehrt sei, gemerkt habe, dass "etwas passiert" sei. Gemäss übereinstimmender Darstellung der Parteien erschien die Klägerin am nächsten Morgen sehr bedrückt zur Arbeit, woraufhin ihr die direkte Vor- 398 Personalrekursgericht 2011