sie hätten alles auffangen müssen. Falls die Klägerin bis zu diesem Zeitpunkt noch irgendwelche Zweifel an der drohenden Auflösung des Arbeitsverhältnisses hatte, musste sie spätestens jetzt realisieren, dass sie gravierende personalrechtliche Konsequenzen, eventuell auch eine Kündigung, zu befürchten hatte. Die Klägerin räumte an der Verhandlung denn auch ein, dass sie, als sie nach dem Gespräch ins Büro zurückgekehrt sei, gemerkt habe, dass "etwas passiert" sei.