2.3.5. Dass der Klägerin womöglich eine Kündigung drohen könnte, trat am zweiten Mediationsgespräch vom 17. August 2010 noch deutlicher zutage. Anlässlich dieses Gesprächs, an dem neben der direkten Vorgesetzten und der Klägerin auch der Gemeindeschreiber und die zweite Sozialarbeiterin teilnahmen, wurde es offenbar "massiv". Gemäss den durch die Klägerin im Wesentlichen bestätigten Aussagen der direkten Vorgesetzten legten diese und die zweite Sozialarbeiterin deutlich dar, dass sie an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen seien. Es sei nichts mehr gegangen; sie hätten alles auffangen müssen.