Dies war für die Klägerin aufgrund der vorangegangenen Gespräche im Zeitraum von April bis Juli 2010 ohne weiteres erkennbar. Die Klägerin erklärte denn auch anlässlich der Verhandlung, dass sie, als am 29. Juli 2010 das E-Mail gekommen sei, gemerkt habe, dass sich der vorbestehende Konflikt verhärtet habe. In dieser Situation musste die Klägerin damit rechnen, dass je nach Verlauf der Mediation auch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht gezogen werden könnte. Dies gilt umso mehr, als die Klägerin anlässlich der Verhandlung ausdrücklich bestätigte, die Einladung zur Mediation als "letzten Versuch" verstanden zu haben. 2.3.5.