Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 23. März 2010 in Sachen B. gegen Einwohnergemeinde X. (2-KL.2009.2). Aus den Erwägungen II. 8. 8.1. Die Klägerin verlangt im Weiteren, die Beklagte sei zu verpflichten, ihr 14 der verbliebenen 28 Ferientage mit Fr. 5'887.-- brutto zu entschädigen. 2010 Auflösung Anstellungsverhältnis 395