setzungen, die einen Anspruch auf Umwandlung des befristeten in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis gewährt hätten, nicht. 3. Grundsätzlich sollen durch § 3 Abs. 2 GAL verpönte Kettenarbeitsverträge verhindert werden (vgl. zum Begriff der Kettenarbeitsverträge Ullin Streiff/Adrian von Kaenel, Der Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 - 362 OR, 6. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2006, Art. 334 N 7). Dieser Zielsetzung dient die Übergangsbestimmung von § 59 VALL insofern nicht optimal, als die angestrebte Wirkung in zeitlicher Hinsicht nicht mit dem Inkrafttreten des GAL, sondern erst per Ende des Schuljahres 2010/2011 vollumfänglich zum Tragen kommt (vgl. Erw.