Trotz der positiven Qualifikationen, die gemäss den vorstehenden Erwägungen in das Arbeitszeugnis aufzunehmen sind, rechtfertigt es sich, zusätzlich in Anlehnung an das Abschiedsschreiben vom 31. Juli 2007 die Beschreibung der Arbeit des Klägers durch das Attribut "umsichtig" zu ergänzen, um so eine mögliche Unklarheit zu beseitigen. Der Schlussabsatz lautet damit neu wie folgt: "Wir danken Herrn X. für seinen langjährigen, umsichtigen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Killwangen und wünschen ihm für seinen beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute." 2009 Auflösung Anstellungsverhältnis 419