Aufgrund seiner freundlichen und hilfsbereiten Art war er allseits beliebt und geschätzt. Sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten, Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie Kunden war jederzeit höflich, korrekt und loyal." 6. In Bezug auf den Schlussabschnitt sind insbesondere zwei Aspekte umstritten: Der Kläger wünscht einerseits einen Ausdruck 418 Personalrekursgericht 2009