Betrifft dies den Gemeinderat als vorgesetzte Behörde und/oder andere Amtsstellen? Zum andern bedeutet die Beurteilung "korrekt und loyal" durchschnittlich; sie zeigt auf, dass es zwar keine Anstände gab, lässt aber auch darauf schliessen, dass der Kläger nicht speziell höflich, hilfsbereit etc. war. 5.2. Die Beurteilung durch die Beklagte kontrastiert dazu, dass die vormaligen Vorgesetzten die Aussagen im Formulierungsvorschlag des Klägers ausdrücklich bestätigen. Auch das Zwischenzeugnis vom Dezember 2001 lautete in Bezug auf die Sozialkompetenz des 2009 Arbeitszeugnis 417