In concreto wurde dies unterlassen. Einzig anfangs 2005 fand mit dem Kläger für das Jahr 2004 ein formelles Mitarbeitergespräch statt; die einzelnen Merkmale des Fragebogens wurden dabei allesamt als "voll erfüllt" oder sogar als "übertroffen" beurteilt. Im Rahmen der Parteiverhandlung wurde von Seiten der Beklagten zwar geltend gemacht, der Gemeinderat sei von der direkten Vorgesetzten des Klägers nicht darüber informiert worden, dass die Beurteilung anlässlich des Gesprächs nach oben korrigiert worden sei.