Zudem ist es ohne Weiteres möglich, dass sich die Einbindung ins Team und in die Verantwortung für die Schulentwicklung auch mit einem geringeren Pensum erzielen lassen. Letzteres zeigt sich gerade am Beispiel der Klägerin sehr gut, werden doch im Arbeitszeugnis der Beklagten vom Juli 2007 insbesondere die Mitwirkung in den Konferenzen und in der Arbeitsgruppe für die Renovation des Singsaales, die Kommunikation mit den jeweiligen Klassenlehrkräften und die Beteiligung an schulinternen Aufgaben und Anlässen hervorgehoben. 2008 Auflösung Anstellungsverhältnis 461