Ein sachlicher Kündigungsgrund lässt sich darin aber umso weniger erblicken, als die Massnahme nicht die geringste Gewähr dafür bietet, dass die verfolgte Absicht tatsächlich erreicht wird. Zudem ist es ohne Weiteres möglich, dass sich die Einbindung ins Team und in die Verantwortung für die Schulentwicklung auch mit einem geringeren Pensum erzielen lassen.