Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb die Beklagte einerseits drei Monate nach dem Beschluss, künftig Pensen von mindestens 40 % anzustreben, mit der Klägerin einen unbefristeten Vertrag für ein Pensum von 20,69 - 41,38 % einging, um es acht Monate später mit Berufung auf denselben, vor Vertragsschluss gefassten Beschluss wieder zu kündigen. Dieses Verhalten der Beklagten verstösst klarerweise gegen das Gebot von Treu und Glauben, zumal sie in keiner Weise dargelegt, inwiefern sich in der kurzen Zeit bis zur angefochtenen Kündigung vom 27. April 2007 die massgebenden Verhältnisse und Bedürfnisse geändert hätten und