Bezüglich der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kündigung aus organisatorischen Gründen lassen sich hauptsächlich folgende Elemente anführen: - Die Umstrukturierung muss einem legitimen Zweck dienen, etwa notwendigen Einsparungen oder der Verbesserung der Leistungsfähigkeit. - Sie muss geeignet sein, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels zu erbringen. - Bisherigen Mitarbeitenden können keine Aufgaben im veränderten Rahmen übertragen werden, für die sie geeignet sind.