hältnis - die Kündigung im Rahmen von Reorganisationen oder Umstrukturierungen in den meisten Kantonen als "ultima ratio" gelten soll (vgl. dazu beispielsweise das Handbuch für Schulräte und Schulleitungen der Volksschule und Musikschule des Amtes für Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft vom August 2006, S. 1 f.). Eine scharfe Trennung zwischen wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen für eine Kündigung ist nicht immer strikte möglich, da Reorganisationen von Verwaltungszweigen oftmals auch finanzielle Einsparungen zum Ziel haben. Die Umstrukturierung von Verwal- 458 Personalrekursgericht 2008