sen werden. Diesfalls erstreckt sich der vertragliche Anspruch einer Lehrperson bezüglich der Höhe ihres Pensums auf die Erteilung einer innerhalb dieser Bandbreite liegenden Lektionenzahl. Ein Anspruch auf die Erteilung einer fixen Lektionenzahl innerhalb der vertraglich festgelegten Bandbreite von maximal acht Unterrichtslektionen (§ 13 Abs. 2 VALL) besteht nicht. Für eine Pensenreduktion innerhalb des vertraglich festgelegten Rahmens bedarf es keiner Vertragsänderung; ebenso wenig ist eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten.