halben Jahres nicht als rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 2 Abs. 2 ZGB qualifiziert werden müsste. 6. (Das Vorliegen von Willensmängeln wird verneint). 80 Kommunales Dienstverhältnis. Bezug von Ferientagen bei Freistellung. Ob bei einer Freistellung die restlichen Ferientage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beziehen oder nach der Anstellung vom Arbeitgeber zu entschädigen sind, hängt vom im Einzelfall gegebenen Verhältnis zwischen der Freistellungsdauer und der Anzahl der restlichen Ferientage ab (Erw. II/8).