Als die Klägerin am 4. Februar 2008 ihre Arbeit erneut aufnahm, um Pendenzen abzubauen, war ihr zudem bewusst, dass dies Vertragsbestandteil sein würde. Ebenso konnte sie aufgrund ihrer Kenntnis früherer Austrittsvereinbarungen der Beklagten mit einer vollen Lohnfortzahlung während rund sechs Monaten rechnen. Unklar war offenbar einzig, ob die Beklagte auch einen Passus betreffend die Finanzierung einer allfälligen Ausbildung in die Vereinbarung aufnehmen würde. Der Text der Austrittsvereinbarung wurde der Klägerin von ihrem direkten Vorgesetzten sodann bereits am Morgen des 7. Februar 2008 - wenn auch nur auf dessen Bildschirm - gezeigt.