Vielmehr durfte davon ausgegangen werden, dass die Erkrankung einen wesentlich günstigeren Verlauf nehmen würde: Zum einen war es vor dem 18. Januar 2008 offenbar zu keinen krankheitsbedingten Arbeitsausfällen der Klägerin gekommen, die auf eine drohende Langzeiterkrankung hingewiesen hätten. Zum anderen bestand mit der Freistellung von der offenbar belastenden Arbeitssituation sowie der in Angriff genommenen Psychotherapie und der parallel gestarteten Laufbahnberatung grundsätzlich eine gute Ausgangslage für eine baldige Verbesserung des psychischen Wohlbefindens der Klägerin.