heitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zudem 720 Taggelder in der Höhe von 80% ihres letzten monatlichen Bruttolohnes (inkl. Anteil 13. Monatslohn) zu. Während der Klägerin offenbar seit dem Klinikaufenthalt in R. bis im Herbst 2009 durchgehend eine Arbeitsunfähigkeit von 100% attestiert wurde, ist sie im heutigen Zeitpunkt wieder zu 50% arbeitsfähig, hat jedoch gemäss eigenen Angaben noch keine neue Arbeitsstelle gefunden. Aufgrund dieser Verbesserung der gesundheitlichen Situation besteht die Hoffnung, dass die Klägerin die volle Bezugsdauer der Krankentaggelder nicht wird in Anspruch nehmen müssen.