Gemäss § 10 Abs. 1 lit. c PersG setzt die Kündigung wegen Mängeln in der Leistung oder im Verhalten in aller Regel voraus, dass diese sich trotz schriftlicher Abmahnung während der angesetzten Bewährungszeit fortsetzen. Zudem haben 2010 Auflösung Anstellungsverhältnis 387