Aus dem Schreiben der mit der Führung dieses Mandats beauftragten H. Consulting geht hervor, dass die in Aussicht gestellte Unterstützung bei der Stellensuche auf 24 Beratungsgespräche ausgerichtet war. Dies wäre für die Beklagte mit voraussichtlichen Kosten in der Grössenordnung eines weiteren Monatslohnes verbunden gewesen. 4.5.2. Beim Berater H. von der H. Consulting handelt es sich um eine Person, die der Personalchef der Beklagten gemäss eigenen Angaben während einer gemeinsamen Ausbildung kennengelernt hatte und die von der Beklagten bereits bei den früheren Austritten jeweils beige- 2010 Auflösung Anstellungsverhältnis 385