Insgesamt verzichtete die Klägerin mit der Unterzeichnung der Austrittsvereinbarung somit auf 18 Ferientage. Der wirtschaftliche Wert der vereinbarten Freistellung mit Lohnfortzahlung beläuft sich somit auf einen Betrag in der Höhe von gut dreieinhalb Monatslöhnen. 4.5. 4.5.1. Zudem wurde der Klägerin in Ziffer 2 der Vereinbarung die Finanzierung eines Outplacements mit einem von der Beklagten bestimmten Coach in Aussicht gestellt. Aus dem Schreiben der mit der Führung dieses Mandats beauftragten H. Consulting geht hervor, dass die in Aussicht gestellte Unterstützung bei der Stellensuche auf 24 Beratungsgespräche ausgerichtet war.