Zudem muss man sich vor Augen halten, dass es insbesondere aufgrund der kursierenden Gerüchte gute Gründe dafür gab zu versuchen, mittels Strafanzeige eine Klärung der Vorwürfe herbeizuführen. 7. Weiter zu fragen ist, ob im vorliegenden Fall nicht auch mildere Massnahmen zum Ziel geführt hätten, zumal das Interesse des Klägers an einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses als hoch einzuschätzen ist. Derartige Massnahmen, welche wieder zu einer hinreichenden Akzeptanz der Schulleitung und damit zu einem geregelten Ablauf des Schulbetriebs geführt hätten, sind indessen nicht ersichtlich.