Es ist jedoch keinesfalls sicher, dass eine derartige Unterredung die Eskalation hätte verhindern können, zumal sich offenbar die betroffenen Eltern in der öffentlichen Diskussion sehr zurückhielten. Zudem ist völlig offen, ob die Eltern überhaupt zu einem derartigen Gespräch bereit gewesen wären. Über einzelne Details wie die Formulierung des Informationsschreibens oder den Umstand, dass der Kläger nicht zum Aussprache- und Informationsabend eingeladen wurde, kann man geteilter Meinung sein; auch diesbezüglich 2008 Auflösung Anstellungsverhältnis 449