testrategie hätte auch zum Erfolg führen können. Doch die Dynamik in diesem Fall wurde von der Behörde unterschätzt. Das Vorgehen der Schulbehörde wurde von einem Teil der Bevölkerung als Schwäche ausgelegt und das Vertrauen sank zunehmend. Der Vertrauensschwund und eine Spaltung wurde offensichtlich, als ein Mitglied des Gemeinderats eine Strafanzeige einreichte. Diese Entwicklung war jedoch für die Schulpflege nicht voraussehbar." 6.4. Dem Personalrekursgericht erscheint die Beurteilung durch den damaligen Leiter des Inspektorats der Volksschule absolut nachvollziehbar.