In seiner Stellungnahme beurteilte der damalige Leiter des Inspektorats der Volksschule das Vorgehen der Schulpflege wie folgt: "Es ist der Schulpflege nicht gelungen, durch besonnenes Auftreten und zurückhaltendes Informieren eine Deeskalation (…) herbeizuführen. Ich beurteile das von ihr gewählte Vorgehen jedoch als umsichtig und korrekt. Lange hat sie versucht, an Herrn X. festzuhalten. Diese Durchhal- 448 Personalrekursgericht 2008