Zudem wollte sie es unter allen Umständen vermeiden, eine Amtsgeheimnisverletzung zu begehen. Als die Schulpflege feststellte, dass die "Gerüchteküche" zu brodeln begann, reagierte sie zunächst mit dem Informationsschreiben vom 10. März 2006 und später mit der Durchführung eines In- formations- und Austauschabends. In beiden Fällen wurde je vorgängig die Meinung der Fachleute eingeholt; zudem wurde auch der Kläger angehört. 6.3. In seiner Stellungnahme beurteilte der damalige Leiter des Inspektorats der Volksschule das Vorgehen der Schulpflege wie folgt: