Bezeichnenderweise verzichtet der Kläger darauf, das Gegenteil zu behaupten. Die Lehrerin, welche seinerzeit mit dem Kläger eine Stelle teilte, sagte anlässlich der Verhandlung vor dem Personalrekursgericht aus, der gesamte Lehrkörper sei stets hinter dem Kläger gestanden. Die ganze Sache habe ihr sehr leid und weh getan. Die Kündi- 2008 Auflösung Anstellungsverhältnis 447