Tatsächlich lässt sich aus den obigen Darstellungen (Erw. 5.2) unschwer erkennen, dass im Frühjahr 2006 ein derart spannungsgeladenes und von Misstrauen geprägtes Umfeld herrschte, dass an eine geregelte Tätigkeit des Klägers als Schulleiter nicht mehr zu denken war. Die Polemik um seine Person hatte mithin derartige Ausmasse erreicht, dass eine Weiterführung seiner Funktion unmöglich geworden war. Das Vertrauensverhältnis zwischen grossen Teilen der Elternschaft und dem Kläger war offensichtlich tief gespalten. Bezeichnenderweise verzichtet der Kläger darauf, das Gegenteil zu behaupten.