Im Rahmen einer Auswertung des Informations- und Ausspracheabends haben offenbar der externe Moderator, die zuständige Inspektorin sowie der Leiter des Inspektorats Volksschule der Schulpflege übereinstimmend empfohlen, sich vom Kläger zu trennen, um auf diesem Weg eine Entspannung der Situation herbeizuführen. Die Fachleute waren überzeugt, dass eine der wichtigsten Funktionen eines Schulleiters, nämlich die Schule nach aussen als Ansprech- und Vertrauensperson zu vertreten, vom Kläger nicht mehr wahrgenommen werden konnte. Tatsächlich lässt sich aus den obigen Darstellungen (Erw.