Die Eltern forderten unter anderem, die Schulpflege solle dem Kläger zu verstehen geben, dass er an der Schule "ab sofort nicht mehr erwünscht" sei. Falls die Schulpflege ihrerseits nicht das Nötige unternehme, sehe man sich dazu verpflichtet, "weitere Massnahmen" einzuleiten. Neben diesen Schreiben gab es laut Aussage sowohl des Gemeindeammanns als auch der damaligen Präsidentin der Schulpflege diverse (zum Teil anonyme) Anrufe verschiedener Personen aus der Gemeinde, welche ihren Unmut über die Weiterbeschäftigung des Klägers ausdrückten. Ebenso wurde die Schulpflegepräsidentin auf der Strasse regelmässig darauf angesprochen, so dass sie sich kaum mehr ins Dorf getraute.